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- Für Sie waren wir sehr fleißig -
Zu
weiteren (fast allen) Schmerzthemen gelangen Sie hier:
www.schmerz.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)
Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben
seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen
Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation
und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst
aussuchen.
Quelle:
Web-Seite der
Bundesregierung und
Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der
Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzl. Krankenkassen.
Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Der
Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm
bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse
wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.
Sozialgerichte stärken die
Rechte von Schmerzpatienten gegenüber Rentenversicherungen:
Danach hat ein Schmerzpatient
ein Recht darauf , in einer
schmerztherapeutischen Klinik
behandelt zu werden.
Hier
gelangen Sie zum 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Pressemitteilung dazu:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich
zwei weitere Urteile, so vom
Landessozialgericht Hamburg:
http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2
oder auch
https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik
und vom Sozialgericht Köln erging die einstweilige Verfügung in nur
23 (!!) Tagen:
http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3.
Die Methoden der modernen
Schmerztherapie
bieten auch optimale Voraussetzungen für eine
Anschlußheilbehandlung
(AHB)
bzw.
Anschlußrehabilitation,
weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen
rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber
erfahren Sie hier:
http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk
(einfach
anklicken).
Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt:
Arthritis
Arthrose
Armschmerzen
atypischer Gesichtsschmerz
Bandscheibenvorfall
Beinschmerz
Borreliose
Brustwirbelsäulensyndrom
Burning-feet-Syndrom
Cluster-Kopfschmerz
Komplexes regionales
Schmerzsyndrom
Durchblutungsstörung Dorsalgie
Fibromyalgie
Fibromyalgiesyndrom
Gelenkschmerzen
Gesichtsschmerz
Gliederschmerzen
Gürtelrose
Halswirbelsäulensyndrom
Herpes zoster
Hörsturz
Hüftschmerz
Ischias
Kausalgie
Kopfschmerz
Kreuzschmerz
Leistenschmerz
Lendenwirbelsäulensyndrom
Lumbalgie
Lumboischialgie
Migräne
Morbus Sudeck
Muskelschmerz
Nervenschmerzen
Neuralgie Osteomyelitis
Schleudertrauma Polyneuropathie
Postzosterische Neuralgie
Restles legs-Syndrom
Rückenschmerz
Schlaganfall (Hemialgesie)
Schulterschmerz
Spannungskopfschmerz
Spinalkanalstenose
Steißbeinschmerzen
Kokzygodynie
Sudeck Dystrophie
Thalamusschmerz
Tinnitus
Zephalgie
Cephalgie
Links zu empfehlenswerten Einrichtungen:
Schmerzklinik (1)
Schmerzklinik (2)
Schmerzklinik (3)Schmerzklinik
(4) Schmerzklinik (5)
Schmerzklinik (6)
Impressum
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Informationen über
Schmerzerkrankungen

Erfahrung schon seit 1987
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
TRIGEMINUSNEURALGIE
id iopath ische (pri märe) und
se kundäre
(sym ptomatische) Trigeminusneuralgie
Die
Trigeminusneuralgie betrifft am häufigsten die
Äste V2 (=
Oberkiefer /
Wange) (18 %) und V3
(=
Unterkiefer) (14 %) entweder allein oder in Kombination
(37-40 %). Der alleinige Befall von V1 (=
Stirn) kommt nur bei ca. 1-5 % der Patienten
vor. In 3-5 % kann diese
Schmerzkrankheit beiderseits auftreten.
Bei der Trigeminusneuralgie handelt es sich
überwiegend um eine pri märe oder
id iopathische
Neuralgie.
Mit den Begriffen "pri märe" oder "id iopathische" wird zum
Ausdruck gebracht, daß eine eigenständige
Schmerzerkrankung vorliegt, die
Trigeminusneuralgie also nicht als Symptom (=
Krankheitszeichen) einer anderen
Krankheit auftritt.
Eine
se kundäre
oder symp tomatische Form (=
kein eigenständiges Krankheitsbild sondern als Folge einer anderen Erkrankung)
einer Trigeminusneuralgie kommt in einer Häufigkeit von 3-5%
bei
Multiple
Sklerose vor, aber auch bei
Raumforderungen (Neurinome (= gutartige
Zellneubildungen), insbesondere Akustikusneurinome, Meningeome
(= i.d.R. gutartige Tumore der Hirnhaut), Metastasen), umschriebenen Hirnstammischämien
(=
Minderdurchblutungen)
und
Angiomen (= tumorartige Gefäßneubildung) des Hirnstamms (Love und Coakham 2001).Familiäre Trigeminusneuralgie
n sind als Rarität beschrieben. (Duff, et al. 1999).
Die Trigeminus
neuralgie
ist gekennzeichnet durch:
- anfallsartige
Schmerzattacken im
Gesicht mit maximaler Stärke und überwiegend kurzer Dauer (Sekunden).
- Der
Schmerz
bereich deckt sich mit dem Ausbreitungsgebiet des betroffenen
Nerven
astes.
- Eine
Schmerzattacke kann auch durch physiologische, taktile
(= den Tastsinn betreffend), thermische
oder propriozeptive
(= den Eigenreflex betreffende)
Reize
ausgelöst werden.
- Häufige Triggermechanismen
(= Auslösemechanismen) sind
bei der (echten) Trigeminusneuralgie Kauen, Sprechen oder bestimmte
Gesicht
s
bewegungen, die
Berührung
bestimmter Hautareale, die Einwirkung von Wasser oder generell
Kälteexposition. Meistens sind
Triggerpunkte bzw. Triggerzonen identifizierbar.
- In der Regel treten die
Schmerzanfälle streng einseitig auf (5% beidseitig) und überwiegend im 2. und 3. Ast
(ca. 4% 1. Ast) (Thoden 1987).
Die Beschwerden treten nicht selten periodisch auf,
schmerzfreie Intervalle sind häufig. Manchmal gehen die
Schmerzanfälle der Trigeminusneuralgie
auch in äußerst schmerzhafte längere Salven über. Bei stärksten
Schmerzattacken
treten Zuckungen der
Gesicht
s
muskulatur
hinzu ( (Tic douloureux).
Im Anfall ist die betroffene Gesichtspartie meist leicht gerötet, bedingt durch
die
Schmerzen kann Tränensekretion ausgelöst werden, was dann oft zur
Verwechslung mit dem Bing-Horton-Kopfschmerz
(Cluster-Kopfschmerzen) führt, besonders wenn der 1. Ast
betroffen ist. Im Unterschied zum Bing-Hor
ton-Kopfschmerz (Erythroprosopalgie)
treten die Attacken meist nur am Tage auf. Bei der körperlichen Untersuchung
sind die zugehörigen
Nerven
austrittspunkte oft druckschmerzhaft (bei ca. 60%). Das weibliche
Geschlecht und Patienten jenseits des 40. Lebensjahres erkranken häufiger an
einer Trigeminusneuralgie.
Diagnostik: Ausführliche Anamnese
(= Abfrage der Vorgeschichte)
bzw. Schmerzanamnese, neurologische
Untersuchung, bei unklaren Befunden (z.B. neurologische Defizite) zusätzlich Röntgenaufnahme der Schädelbasis und CT, u.U. auch Kernspintomographie sowie
Liquordiagnostik
(= Hirnwasseruntersuchung).
Medikamentöse
Schmerzbehandlung:
Als Mittel der
ersten Wahl gelten bei der Trigeminusneuralgie
die Antiepileptika
(= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei diesen
Schmerzen
wirksam) Gabapentin oder Pregabalin,
als 2. Wahl Carbamazepin. Die Dosierung soll langsam einschleichend erfolgen. Antiepileptika sollen nicht abrupt abgesetzt werden, sondern
langsam ausschleichend über mindestens 10 Tage. Allzu schnelle Dosisreduktion
oder abruptes Absetzen führen meist zu heftigsten
Schmerzattacken.
Bei ungenügender
Wirkung von Carbamazepin oder Gabapentin bzw. Pregabalin können 300-400 mg Phenytoin oder
3-8 mg Clonazepam versucht werden.
Gute Resultate sahen wir
teilweise auch unter einer Therapie mit Lamotrigin.
Alternativ,
oder in Kombination zur Einsparung von Antikonvulsiva bzw. Antiepileptika, kann bei der Trigeminusneuralgie
auch das zentral wirksame Muskelrelaxans Baclofen
(= im
Rücken
mark / Gehirn wirkendes Mittel zur Muskel
entspannung)
versucht
werden. Die Dosierung erfolgt einschleichend, z.B. Beginn mit 3x5 mg/d. In
Kombination mit Antikonvulsiva (= krampflösende Mittel) sollte eine
Tagesdosis von 90mg nicht überschritten werden (Steardo et al. 1984).
Die Höchstdosierung gibt der Hersteller allerdings mit nur 75 mg an.
In der
Regel sind bei der Trigeminusneuralgie peripher wirksame
Analgetika (=
Schmerzmittel) ohne Nutzen, zentral
(= im
Rücken
mark / Gehirn)
wirksame allenfalls in hoher Dosierung.
Hin
und wieder sahen wir einen schmerzlindernden Effekt bei der Gabe eines Gemisches
aus Uridin- und Dinatriumsalzen (Keltican®). Dosierung: 2mal tgl. 1-2
Kps. zusätzlich 2mal wöchentlich eine i.m.-Injektion.
Bei stärksten
Sch merzattacken mit statusähnlichem Charakter hat sich die Verabreichung von Phenytoin als Kurzinfusion bewährt.
Sehr bewährt hat sich zur
Schmerztherapie auch die
therapeutische
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel
bzw.
Lokalanästhetika)
(Lees
er
et Hef
ermann 1989
Schmer
zklinik Bad Mergen
theim). Dabei werden je nach individueller Wirkzeit 2-3 x täglich die
betroffenen
Gesicht snerven an ihren Austrittspunkten (Foramen supraorbitale,
infraorbitale oder mentale) mit ca. 1 ml Bupivacain 0,5%
blockiert und die im Anfall dominanten Schmerzareale und Triggerzonen
flächenhaft mit ca. 2-3 ml Bupivacain infiltriert.
Eine Leitungsanästhesie der
Nerven maxillaris und mandibularis kann auch durch die Incisura mandibulae
(= Einbuchtung des
Unterkiefer
s nahe am
Kiefergelenk) hindurch
mit jeweils ca. 2-3 ml Bupivacain (0,5%) erfolgen. Nächst
höhere Therapiestufen sind bei Trigeminusneuralgie dann Blockaden des
Ganglion cervicale superius oder
Ganglion stellatum (= Schaltstellen im
unwillkürlichen Nervensystem im hinteren Rachen
- bzw. seitlichen Halsbereich).
Unter dieser konsequenten,
täglichen Therapie kann dann eine bestehende Antikonvulsiva-Medikation langsam
ausschleichend reduziert werden, ohne daß heftige
Schmerzattacken auftreten.
Was bewirkt die
therapeutische
Lokalanästhesie bei einer Trigeminusneuralgie?
- Aus bisher ungeklärter Ursache, vermutlich
aber durch Störungen im Metabolismus (= Stoffwechselvorgänge)
, ist die Nervenzelle nicht in der Lage, ein stabiles Membranpotential
(=
bioelektrische Aktivität an biologischen Strukturen mit abschließender,
begrenzender oder trennender Funktion) von 60-90mV
(= 60-90 tausendstel Volt) aufrechtzuerhalten, weshalb schon geringe
taktile (= den Tastsinn betreffende) und thermische
(= die Temperatur betreffende) Reize zu einer Depolarisation
(=
Verminderung oder Aufhebung der Spannung an der Trennschicht) und
damit zu
Schmerz
en führen können. Die nachfolgende Repolarisation
(=
Wiederaufbau der Spannung an der Trennschicht) erfordert von der
Zelle eine hohe energetische Leistung, die dem ohnehin geschwächten
Metabolismus (= Stoffwechselvorgänge) zusätzlich
abverlangt wird. Mit jeder De- und nachfolgenden Repolarisation erschöpfen sich
zunehmend die energetischen Reserven und das Membranpotential sinkt weiter ab,
wodurch die Anfälligkeit auf depolarisierende (= Verminderung
oder Aufhebung der Spannung an der Trennschicht bewirkende) Reize
weiter zunimmt; damit tritt ein Circulus vitiosus (=
Teufelskreis) ein.
Mit Nervenblockaden wird die
Schmerz reizleitung unterbrochen, d.h., die Depolarisation
(= Verminderung oder Aufhebung der Spannung an
der Trennschicht) verhindert, damit erübrigt sich die
energieverzehrende Repolarisation (= Wiederaufbau der Spannung
an der Trennschicht). Durch die gleichzeitige Blockade der
sympathischen (= das unwillkürliche Nervensystem betreffende)
Faseranteile (Sympathikolyse) wird die Durchblutung und damit die Nutrition
(=
Ernährung der Zelle) sehr deutlich verbessert, so daß sich der Metabolismus
(=
Stoffwechsel) mindestens für die Dauer der Blockade erholen kann. In der Regel reicht eine einmalige
Nervenblockade jedoch nicht aus, so
daß, je nach
Ausmaß der mutmaßlichen metabolischen (= den Stoffwechsel
betreffende) Störung, weitere Blockaden erforderlich sind. Es
leuchtet ein, daß der optimale Zeitpunkt für die Folgeblockade der Moment ist,
in dem die vorausgegangene eben abgeklungen ist, weil sonst die Gefahr besteht,
daß der beschriebene Circulus vitiosus (= Teufelskreis)
erneut
in Gang kommt. Dies ist der Grund, warum wir bei Patienten mit
Trigeminusneuralgie die
Blockadebehandlungen mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel
konsequent zwei mal täglich (auch an Wochenenden) durchführen, was ambulant
natürlich kaum realisierbar ist. Andererseits läßt sich mit dem beschriebenen Wirkmechanismus begründen, daß es in vielen Fällen sinnlos
ist, die therapeutischen Blockaden in größeren Zeitabständen durchzuführen,
so z.B. nur 2 mal wöchentlich als
ambulante Schmerztherapie.
Neurochirurgische Interventionsmöglichkeiten:
Diese sollten
bei Trigeminusneuralgie nur dann zum Einsatz kommen, wenn medikamentöse
Behandlungsversuche erfolglos bleiben. Nachteil der Elektrokoagulation des
Ganglion Gasseri ist die relativ hohe Rezidivquote
(= Rueckfallrate).
Eine gefürchtete Komplikation ist eine
Nervenläsion des ophthalmicus (bis hin zur Erblindung).
Durch Thermo- oder
Kryokoagulation des Ganglion Gasseri treten insgesamt deutlich weniger
Nebenwirkungen auf. Schmerzrezidive (=
wiederkehrende
Schmerzen) werden
allerdings auch bei dieser Methode mit 5-20 % angegeben (Siegfried 1977).
Retroganglionäre Wurzeldurchtrennungen, Traktotomie oder Thalamotomie werden
heute kaum mehr durchgeführt (Moebius et al. 1989). Obsolet (=
veraltet) sind Exhairese (=
herausziehen) oder
Alkoholinjektionen peripherer Trigeminusäste (Diener et al. 1994).
Insgesamt gesehen hat sich in den letzten Jahren eine zunehmende Zurückhaltung
bei der Indikationsstellung zur operativen Behandlung durchgesetzt (Ausnahme: Operation
nach Janetta).
Nichtmedikamentöse Therapiemaßnahmen haben sich bei diesem
Gesichtsschmerz
nicht oder nur ungenügend bewährt.
Die (echte)
Trigeminusneuralgie wird
häufig mit folgender Diagnose verwechselt:

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aktualisiert: >18.03.2009</> k u sb&
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